Stiftungsvorstand
Aus der Satzung:
§7, (1) Der Vorstand besteht aus 3 (drei) bis 5 (fünf) Mitgliedern, das heißt aus einem Vorsitzenden, einem Stellvertreter (gleichzeitig Schriftführer) und einem Schatzmeister; bei 5 Mitgliedern zusätzlich einem Schriftführer und einem Beisitzer. Die Amtszeit der Vorstandsmitglieder beträgt vier Jahre. Wiederwahl bzw. -bestellungen sind zulässig.
Gegenwärtig besteht der Vorstand aus dem Vorsitzenden Christian K. Kuznik, dem Stellvertreter Dr. Gotthard Schneider, der Schatzmeisterin Christiane Webert und dem Schriftführer Jürgen Tanne.